Der „Hexer“ von Weitensfeld
Im Jahr 1658 wurde der aus Weitensfeld stammende Klement Reibeis in Straßburg hingerichtet. Unter der Folter hatte er gestanden, „Wettermacher“ und „mit dem Teufel im Bunde“ zu sein.
Die Folterknechte banden ihm die Hände auf dem Rücken zusammen, befestigten ein Seil und zogen ihn auf der Streckbank in die Höhe. Um die Qual zu erhöhen, banden sie Steingewichte an seine Beine. Die Schmerzen wurden unerträglich, schließlich „gestand“ der Gefolterte vor dem Richter Heinrich Kröll, was man von ihm hören wollte: Er wäre am Sonnwendtag 1658 vom Zammelsberg auf einem Stab ins Tal hinunter geflogen und hätte seine Seele schon sechs Jahre zuvor auf der Flattnitz dem Teufel verschrieben. Der Teufel hätte ihm Blut abgenommen und ihn zum Zaubern aufgefordert.
Der Gefolterte war Klement Reibeis, ein 50-jähriger Bauer vom Grantenbichl bei Weitensfeld im Gurktal. Er war vom Schlosser-Bauern in Hafendorf beim Landgericht Straßburg als „Wettermacher“ angezeigt worden.
Mit dem vom Richter in Straßburg als „bei guter Vernunft, beredt, aber töricht“ eingestuften Reibeis wurde auch Herfried Lienhard „peinlich befragt“. Dieser bezichtigte unter der Folter Klement Reibeis verschiedener Untaten. Nach der Folter widerrief Klement Reibeis sein „Geständnis“ und versprach, fromm zu leben und Wallfahrten zu unternehmen. Als er daraufhin neuerlich gefoltert wurde, wiederholte er sein „Geständnis“, dass er „Wetter gemacht“ hätte und gab an, dass Herfried Lienhard einmal mit ihm „mitgeflogen“ wäre.
Die Folterknechte wollten von Reibeis die Namen weiterer Beteiligter erfahren, insbesondere interessierte es sie, ob die Schoberbäuerin Liedlin am Kogel ihn bei der „Zauberei“ unterstützt hätte. Reibeis „bekannte“ beim „zweiten Aufzug“ auf der Streckbank, die Liedlin hätte ihm zwei Salben gegeben, aber nur zur Heilung von Verletzungen. Die „Zaubersalbe“ hätte er vom Teufel auf der Alm am Schober bekommen.
Auch ein „Rezept“ für das „Schauermachen“ war Reibeis unter der Folter zu entlocken: Er hätte dazu weiße Frischlingswolle verwendet, vermischt mit Schnee.
Dem Weitensfelder „Hexer“ Klement Reibeis blieben wegen seines Alters weitere Folterungen erspart. Er wurde am 2. Oktober 1658 im Straßburger Rathaus zum Tod verurteilt und auf der Richtstätte zwischen Straßburg und Mellach enthauptet. Seine Leiche wurde verbrannt.
Hexereiprozesse im Gurktal
Im Gurktal gab es bis zum frühen 18. Jahrhundert eine Reihe von Hexereiprozessen. 1673 erhielten zwei „geständige“ Frauen vom Landgericht Straßburg einen strengen Verweis, nachdem sie der „Wolfsbannerei“ beschuldigt worden waren, das heißt, sie hätten einen Teufelsbund geschlossen, um einen Wolf befehligen zu können, der dann Vieh niederreißt. Die beiden Frauen hatten sich in Widersprüche verwickelt, ihnen konnte aber kein Schaden durch die Wolfsbannerei nachgewiesen werden. 1631 wurde in Althofen ein gewisser Hansl Winkler der Wolfsbannerei angeklagt und 1686 standen in Straßburg einige Menschen wegen Zauberei vor dem Richter. 1691 und 1719 wurden beim Landgericht Althofen zwei Männer als „Wettermacher“ angeklagt; es kam aber in beiden Fällen zu keiner Verurteilung.
Am 14. Juni 1714 wurde in Straßburg die „Giftmischerin“ Maria Greißerin mit dem Schwert hingerichtet. Im August 1663 wurden in Straßburg neun „zauberische Personen“ vom gefoltert; sieben von ihnen wurden wegen Zauberei „zum Schwerdt und Prandt condamniert“, ein achter Angeklagter erhielt eine Prügelstrafe.
Werner Sabitzer
Quellen:
Dienst, Heide (Hg.): Hexenforschung aus österreichischen Ländern. Österreichische Hexenforschung, Band 1 (Publikationen des Österreichischen Arbeitskreises für interdisziplinäre Hexen- und Magieforschung. Lit Verlag, Wien, 2009.
Obersteiner, Jakob: Randnotizen zur Stadtgeschichte von Straßburg. In: Carinthia I, 165. Jg., 1975, S. 225-243.
Pirker, Franz: Aus der Ortsgeschichte von Weitensfeld im Gurktale. Sammlung von Geschichtsbildern, 1982 (unveröffentlicht).
Wutte, Martin: Hexenprozesse in Kärnten. In: Carinthia I, 117. Jg., 1927, S. 27-67.
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