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Die „Affäre“ Egon Schiele

Vor 100 Jahren wurde der Künstler Egon Schiele in Neulengbach in Niederösterreich wegen Entführung und Schändung eines minderjährigen Mädchens sowie öffentlicher Unsittlichkeit festgenommen.

 

Der 13. April 1912 sollte das Leben und Wirken Egon Schieles entscheidend ändern. An diesem Tag wurde der 21-jährige Künstler nach einer Einvernahme im Bezirksgericht Neulengbach in Untersuchungshaft genommen. Er stand im Verdacht, ein 14-jähriges Mädchen entführt und geschändet zu haben. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, durch einige seiner Bilder die öffentliche Sittlichkeit verletzt zu haben.

Egon Schiele hatte sich im August 1911 in einem aus zwei Zimmern bestehenden „Sommerfrischehaus“ in Neulengbach eingemietet, „um immer hier zu bleiben“, wie er seinem Neulengbacher Onkel Leopold Czihaczek schrieb. Schiele kannte den Ort, er war ab 1907 immer wieder zu Besuch bei den Czihaczeks. Der Künstler wohnte und wirkte davor mit seinem Modell Walburga „Wally“ Neuzil einige Monate in Krumau in Tschechien, dem Geburtsort seiner Mutter. Weil er dort junge Mädchen zeichnete und mit Wally in „wilder Ehe“ zusammenlebte, war er Anfeindungen der Bewohner ausgesetzt, deshalb beschloss er, nach Niederösterreich zurückzukehren.

 

Neulengbacher „Affäre“

 

In Neulengbach schuf Schiele etwa 40 Werke, darunter die Bilder „Herbstbaum in bewegter Luft“, „Eremiten“ und „Meine Schlafkammer in Neulengbach“ sowie Zeichnungen mit halbnackten Mädchen. Diese Kunstwerke und ein Vorfall führten zu seiner Verhaftung: Die 14-jährige Tatjana von Mossig, die Schiele einige Wochen davor kennengelernt hatte, kam im April 1912 zu Schieles Haus. Das Mädchen schilderte, es habe mit den Eltern gestritten, sei zu Hause weggelaufen und bat, bei Schiele bleiben zu dürfen. Schiele und Wally lehnten das zunächst ab, ließen das Mädchen aber bei sich übernachten, da es stark regnete und Tatjana versprach, am nächsten Tag zu ihrer Großmutter nach Wien zu fahren. Am Morgen brachten Schiele und Wally das Mädchen mit dem Zug nach Wien. Der Künstler verbrachte den Abend bei einer Veranstaltung eines Gönners, des Industriellen Carl Reininghaus. Als Schiele sich Tags darauf wieder mit Wally auf dem Westbahnhof traf, war auch Tatjana dabei. Das Mädchen hatte es nicht gewagt, zu ihrer Großmutter zu gehen. Deshalb hatten Wally und das Mädchen die Nacht in einem Hotel verbracht. Alle drei kehrten nach Neulengbach zurück, wo Tatjana eine weitere Nacht blieb. Inzwischen hatte Tatjanas Vater Theobald Ritter von Mossig, ein k. k. Linienschiffsleutnant und ehemaliger Marineattaché, der im Schloss Neulengbach wohnte, eine Abgängigkeitsanzeige erstattet. Als er erfuhr, dass sich Tatjana bei Schiele aufhielt, kam er zu dessen Haus, drohte dem Künstler mit einer Anzeige wegen Verführung einer Minderjährigen und holte seine Tochter ab.

Aufgrund der Anzeige Mossigs begann die Gendarmerie wegen des Verdachts der Entführung nach § 96 Strafgesetz (StG) und auch wegen Verdachts der Schändung (§ 128 StG) zu ermitteln. Den Behörden war zu Ohren gekommen, Schiele verwende junge Mädchen als Modelle und habe in seinem Atelier Bilder, die nackte Mädchen zeigten. Bei einer Hausdurchsuchung wurden in Schieles Domizil 125 Zeichnungen beschlagnahmt, darunter das „Farbblatt, darstellend ein ganz junges, nur am Oberkörper bekleidetes Mädchen“.

Schon im Jänner 1910 hatte Schiele Ärger wegen seiner Kunstwerke: Bei einer Ausstellung der „Neukunstgruppe“ in einem Kunstsalon in Wien wurden 14 seiner Zeichnungen von der Polizei beanstandet. Sie durften nicht aufgehängt oder in einer Mappe aufgelegt werden.

Nachdem die Gendarmerie der Staatsanwaltschaft St. Pölten über den Stand der Ermittlungen in der Neulengbacher „Affäre“ berichtet hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft die Einleitung der gerichtlichen Voruntersuchung, es wurde zusätzlich wegen einer Sittlichkeitsübertretung nach § 512 StG ermittelt, da Schiele zugab, seine Zeichnungen mit den halbnackten Mädchen den Kindermodellen und deren Freunden gezeigt zu haben.

Am 13. April 1912 wurde über Egon Schiele nach seiner Einvernahme wegen Verabredungsgefahr die Untersuchungshaft verhängt – die Staatsanwaltschaft nahm an, Schiele könnte Tatjana zu einer günstigen Zeugenaussage bewegen. Der sensible Künstler wurde in die Zelle Nr. 2 des Gefangenenhauses des Bezirksgerichts Neulengbach gesteckt. Hier schuf er 13 Werke auf Papier (Bleistift, Aquarell und Gouache). Der Großteil dieser Zeichnungen befindet sich im Besitz der Albertina.

Nach 17 Tagen in der Zelle brachte man Schiele am 30. April 1912 zur Gerichtsverhandlung in das Kreisgericht St. Pölten. Wegen des Vorwurfs der Entführung und Schändung wurde Schiele am 4. Mai 1912 freigesprochen, aber wegen „gröblicher und öffentliches Ärgernis verursachender Verletzung der Sittlichkeit oder Schamhaftigkeit“ zu drei Tagen Arrest verurteilt, weil er erotische Zeichnungen in einem Raum aufgehängt hatte, der auch Kindern zugänglich war.

Die Untersuchungshaft und die dreitägige Arreststrafe veränderten das Leben und Wirken Egon Schieles. Unmittelbar nach der Haftentlassung zog er am 7. Mai 1912 nach Wien. Freunde bewogen ihn, keine halbnackten Mädchen mehr zu zeichnen. Schiele zeichnete keine Kinderakte mehr – mit einer Ausnahme, diese betraf ein Berufsmodell und deren Tochter. „Lieber E. S.“, schrieb Arthur Roessler, ein Förderer Schieles, im Mai 1912 in einer Postkarte an den Künstler, „Es freut mich, dass die ,Affäre‘ für sie so glimpflich ablief, leicht hätte es ärger kommen können.“

Egon Schiele starb am 31. Oktober 1918 28-jährig an der „Spanischen Grippe“. Diese Epidemie forderte kurz nach dem Ende des Ersten Weltkriegs weltweit 20 Millionen Opfer. Drei Tage vor Schieles Tod war seine Frau der Epidemie erlegen.

 

Schieles „Tagebuch“

 

Im Jahr 1922,zehn Jahre nach Schieles Verhaftung, erschien im Wiener Verlag Konegen das Büchlein „Egon Schiele im Gefängnis. Aufzeichnungen und Zeichnungen“, herausgegeben von Arthur Roessler. Darin wird aus einem „Tagebuch“ Schieles zitiert, in dem der Künstler seinen Gefängnisaufenthalt niedergeschrieben haben soll. Das Werk dürfte aber nicht authentisch sein. Laut dem „Tagebuch“ seien ein Gendarmeriebeamter und ein Gemeindediener zu ihm in das Atelier gekommen, um eine Zeichnung wegen „Unanständigkeit“ zu beschlagnahmen. Schiele habe aus Wut den beiden Amtspersonen weitere Zeichnungen gezeigt. Der Gendarm habe daraufhin erklärt: „Die Zeichnungen sind unanständig, die muss ich zu Gericht bringen. Das Weitere werden Sie schon hören!“ Gehört habe Schiele nichts, „aber eingesperrt haben sie mich …“

In der Wochenzeitschrift „Wienerwald Bote“ Nr. 41 vom 7. Oktober 1922 schrieb Johann Zunzer ein Beitrag „Ueber Egon Schiele“. Darin zitierte Zunzer aus Roesslers „Egon Schiele im Gefängnis“ und erhob Vorwürfe: Der Künstler sei nach seiner Verhaftung nicht über den Grund informiert werden, habe den Haftgrund erst nach seiner Überstellung in das Kreisgericht St. Pölten erfahren und sei in einem „dunklen, feuchten Loch“ eingesperrt gewesen. Er sei erniedrigend behandelt worden und habe erst nach vier Tagen Zeichen- und Schreibmaterial erhalten. Abgedruckt wurde auch eine Textstelle, die Schiele angeblich am 18. April 1912 in sein „Tagebuch“ geschrieben habe: „Ich muss mit meinem eigenen Kot wohnen, giftigen stickigen Dunst einatmen. Ich bin unrasiert – ich kann mich nicht einmal ordentlich waschen …“

Der Beitrag im „Wienerwald Boten“ blieb nicht unwidersprochen. In der Ausgabe Nr. 43 vom 21. Oktober 1922 erschien eine Entgegnung des Funktionärs der Richtervereinigung, Zweigverein St. Pölten, Landesgerichtsrat Dr. Max Scheffenegger. Der Richter zitierte aus dem Gerichtsakt des Kreisgerichts St. Pölten Vr. VI. 201/12 (der Akt ist heute nicht mehr auffindbar). Demnach sei sich Egon Schiele niemals über den Grund seiner Verhaftung im Unklaren gewesen, „denn er wurde erst nach einem eineinhalbstündigen richterlichen Verhör, in dessen Verlauf er sich zu allen ihm kundgegebenen Verdachtsmomenten (es handelte sich um ein schweres Sexualdelikt, das er angeblich an einem unmündigen Kind verübt hatte) geäußert hatte, verhaftet, weil mit Grund zu fürchten war, dass er das Kind beeinflussen werde“. Die Anklage sei Schiele nicht erst nach seiner Überstellung nach St. Pölten mitgeteilt worden, sondern „knapp elf Tage nach seiner Verhaftung, noch in Neulengbach ihrem vollen Umfange nach“. Schiele habe sich während seiner Haft auch niemals beschwert und ihm sei der Wiener Rechtsanwalt Dr. Hans Weiser als Strafverteidiger zur Verfügung gestanden. Der Angeklagte sei nicht wegen seiner „Unschuld“ aus der Haft entlassen worden, sondern nach Verbüßung seiner dreitägigen, rechtskräftigen Arreststrafe. „Egon Schiele wurde nicht wegen des angeklagten Verbrechens verurteilt, weil die hiefür einzig maßgebende Person als Zeuge bei der Hauptverhandlung ihre in der Voruntersuchung abgelegte Aussage in einem entscheidenden Punkte abgeschwächt hatte“, schrieb Richtervertreter Scheffenegger. „Der infolgedessen einigermaßen geringer erscheinenden Schuld, die das Gesetz noch immer mit acht Tagen bis zu sechs Monaten strengen Arrests belegt, wurde das Gericht sodann mit der erwähnten dreitägigen Strafe gerecht, die nur deshalb so gelinde ausgefallen ist, weil auf die 21 Tage Untersuchungshaft Rücksicht genommen wurde.“

Das Gefangenenhausim Bezirksgericht Neulengbach mit den sechs Zellen für Männer und drei für Frauen wurde 1956 aufgelassen. Die Zelle Nr. 2, in der Schiele in Untersuchungshaft saß, diente später als Kohlenlager. Die Kunsthistorikerin Prof. Alessandra Comini beschäftigte sich schon in den 1960er-Jahren mit Schieles Neulengbacher Zeit. Sie fand heraus, welches Haus der Künstler gemietet hatte (Neulengbach, Au Nr. 48) und wies 1963 anhand des von Schiele am 19. April 1912 in der Haft gemalten Bildes „Die eine Orange war das einzige Licht“ nach, dass der Künstler in der Zelle Nr. 2 eingesperrt war. Die Initialen „M H“ auf der Zellentür waren auch auf Schieles Zeichnung zu sehen.

 

Egon-Schiele-Saal im Landesgericht Wien

 

Im Landesgericht für Strafsachen Wien gibt es einen „Egon-Schiele-Saal“. Der Künstler war aber niemals hier. Die Bezeichnung beruht auf folgender Begebenheit: Als die Einrichtung eines Gerichtssaales im „Zweierlandl“ (Wiener Landesgericht II) „zerhackt und verheizt“ werden sollte, bemühte sich ein leitender Richter um die Erhaltung der schönen alten Möbel. Um mehr Eindruck zu hinterlassen, erwähnte er, dass vor diesem Richtertisch der berühmte Künstler Egon Schiele gestanden sei. Daraufhin wurden die Möbel gerettet und in den Raum in das Landesgericht gebracht, der seitdem als Egon-Schiele-Saal bezeichnet wird. Heute finden hier Berufungsverhandlungen von Urteilen der Bezirksgerichte statt.

Werner Sabitzer

Dezember 30, 2012 - Posted by | Uncategorized

1 Kommentar »

  1. […] Künstler für Unmut bei der konservativen Bevölkerungsschicht. Dies führte sogar soweit, dass Schiele für einige Tage hinter Gittern verschwand. Die Zeichnungen von Egon Schiele zeigen, wie er in allem den “Untergang” sah. Darüber […]

    Pingback von Zeichnungen Egon Schiele › Antiquitäten Verkaufen | Dezember 15, 2013 | Antworten


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